Methode
Nach einer hormonellen Stimulation werden Eizellen entnommen (siehe «unbefruchtete Eizellen einfrieren»). Die entnommenen Eizellen werden mit den Samenzellen des Partners befruchtet. In der Regel werden etwa 80% der reifen Eizellen erfolgreich befruchtet, Etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen entwickeln sich nach 5 bis 6 Tagen zu Embryonen im Blastozystenstadium. Diese werden dann in winzigen Glasröhrchen tiefgefroren und in flüssigem Stickstoff aufbewahrt bis sie vor dem unmittelbaren Gebrauch aufgetaut und in die Gebärmutter übertragen werden (Embryonentransfer). Diese Methode kommt nur bei bestehender Partnerschaft in Frage.

Verzögerung in der Behandlung
ca. 2 Wochen (für eine Stimulation)
Risiken
Die Risiken für die Gewinnung der Eizellen sind dieselben wie im Abschnitt "unbefruchtete Eizellen einfrieren" beschrieben.
Das Verfahren der Kryokonservierung von Embryonen hat sich bewährt und ist sicher. Die meisten Embryonen überstehen das Einfrieren und Auftauen unbeschadet.
Rechtslage
Die Konservierung von Embryonen ist in der Schweiz erlaubt. Es dürfen sich maximal 12 befruchtete Eizellen zu Embryonen entwickeln. Überzählige befruchtete Eizellen werden einen Tag nach der Eizellenentnahme eingefroren und können bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt aufgetaut werden. Aus ihnen können sich ebenfalls Embryonen entwickeln. Für dieses Verfahren muss eine feste Partnerschaft bestehen.
Gemäss Embryonenschutzgesetz ist die Kryokonservierung von Embryonen nur in bestimmten Fällen erlaubt. Bei einem medical freezing müssen daher Eizellen in einem sehr frühen Befruchtungsstadium (als sogenannte Zygoten) am Tag 1 nach der Eizellenentnahme eingefroren werden. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch nicht zu einer Verschmelzung von mütterlichem und väterlichem Genmaterial gekommen.
Diese Methode kommt in Deutschland nur für feste Partnerschaften in Frage, da befruchtete Eizellen nur nach Zustimmung des Partners übertragen werden können.
Entsprechend dem Fortpflanzungsmedizingesetz dürfen in Österreich Embryonen kryokonserviert werden. Für die Befruchtung ist eine feste Partnerschaft erforderlich, ein Notariatsakt oder eine Heiratsurkunde muss vorgelegt werden.
Kosten
Seit dem 1. Juli 2019 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die die Stimulation, die Entnahme und das Einfrieren sowie für die Lagerung der Eizellen während fünf Jahren. Weitere Massnahmen (wie etwa die Befruchtung der Eizelle) müssen durch die Patientin selbst getragen werden.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht gemäss Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seit Juli 2021.
Das Einfrieren von Embryonen ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, aber nicht Teil des Medical Freezing im Sinne der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Die Kosten für Kryokonservierung und Lagerung von Embryonen müssen daher privat bezahlt werden und sind nicht durch die Krankenversicherung gedeckt.
Erfolgsraten
Diese Methode wird weltweit häufig und erfolgreich angewendet. Durchschnittlich liegt die Wahrscheinlichkeit einer Lebendgeburt pro Embryotransfer bei etwa 40-50%. Die Erfolgsrate ist altersabhängig. Im Alter von 35 bis 37 Jahren liegt die Erfolgsrate bei 35-40%, im Alter von 38 bis 40 Jahren ist die Erfolgsrate zwischen 20-30% pro Embryotransfer.