Embryonenspende

Eine Option für die Zeit nach der Krebstherapie, bei der gespendete Embryonen von anderen Paaren übertragen werden können. Diese Methode ist in der Schweiz aktuell nicht erlaubt, kann aber im Ausland durchgeführt werden.

Methode

Eine Embryonenspende kommt erst nach der erfolgreichen Krebstherapie in Frage. Die gespendeten Embryonen stammen meist von Kinderwunschpaaren, die ihre Kinderwunschbehandlung abgeschlossen haben und die noch vorhandenen tiefgefrorenen Embryonen nicht vernichten möchten. Es ist auch möglich Embryonen aus gespendeten Eizellen und gespendeten Samenzellen zu erzeugen (sogenannte Doppelspende). Die Embryonen werden aufgetaut und in die Gebärmutter der Empfängerin eingesetzt. Die Vorbereitung für den Embryotransfer verläuft wie bei der Eizellenspende.  

Risiken 

Die Empfängerin hat kaum Risiken, bis auf geburtshilfliche, welche in jeder Schwangerschaft auftreten können.  

Rechtslage

  • Schweiz
  • Deutschland
  • Österreich

Die Embryonenspende ist in der Schweiz verboten. Die Rechtslage ist jedoch innerhalb der europäischen Union von Land zu Land und in den USA von Staat zu Staat verschieden.

Nach dem Embryonenschutzgesetz dürfen keine Embryonen gezielt für Spendenzwecke erzeugt werden. Es ist jedoch zulässig, dass überzählige Embryonen aus einer IVF-Behandlung an andere Paare gespendet werden. Dies wurde 2020 höchstrichterlich bestätigt. 

Die Embryonenspende ist in Österreich nicht erlaubt.

Kosten

  • Europäisches Ausland
  • Deutschland

Die Kosten für einen Behandlungszyklus im Ausland belaufen sich etwa auf etwa 5.000 Euro, allfällige Reisekosten nicht eingerechnet. Es gibt allerdings grosse Unterschiede bzgl. der Kosten zwischen den europäischen Zentren.

Das "Netzwerk Embryonenspende" ist eine nicht-kommerzielle Vereinigung. Es dürfen keine Zahlungen oder materielle Gegenleistungen erfolgen – nur die tatsächlich entstandenen Kosten (z. B. notarielle Gebühren, medizinische Vorbereitung) werden verrechnet.

Insgesamt muss man mit Eigenkosten von rund 1.000 Euro rechnen. Ärztliche Leistungen, die nicht mit der Embryonenspende in direktem Zusammenhang stehen (medizinische Hintergrundbehandlung) werden separat abgerechnet und in der Regel durch die zuständige Krankenversicherung übernommen.

Methoden & Alternativen vergleichen

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