Methode
Bei dieser Methode wird Eierstockgewebe im Rahmen einer Bauchspiegelung gewonnen. Dabei wird in Vollnarkose ein Teil des Eierstocks, oder im Einzelfall der ganze Eierstock, entnommen. Das Gewebe wird in winzige Stückchen zerteilt und bei -196°C tiefgefroren. Die Lagerung dieser Gewebestückchen in Flüssigstickstoff ist über viele Jahre möglich. Bei einem Funktionsverlust der Eierstöcke besteht so die Möglichkeit, das entnommene Gewebe wieder «einzupflanzen» (Retransplantation). Wenn das Gewebe anwächst, kann die Produktion weiblicher Sexualhormone und reifer Eizellen für gewisse Zeit wieder in Gang kommen. Eine Schwangerschaft entsteht in der Regel spontan ohne IVF-Therapie.

Verzögerung in der Behandlung
Keine. Die Gewebeentnahme erfolgt als ambulanter Eingriff oder allenfalls gleichzeitig mit der Krebsoperation.
Risiken
Bei dieser Methode sind zwei operative Eingriffe (erstens für die Gewebeentnahme und zweitens für das Wiedereinsetzen des entnommenen Gewebes) notwendig. Die Entnahme von Eierstockgewebe kann die Funktion des Eierstockes zusätzlich zur Chemotherapie schwächen. Bei bestimmten Krebserkrankungen besteht das Risiko, dass sich im Eierstockgewebe Krebszellen befinden, die bei der Retransplantation zu einem Rückfall führen könnten. Das Einfrieren von Eierstockgewebe nach dem 37. Lebensjahr ist nach aktuellem wissenschaftlichem Stand wenig erfolgsversprechend.
Rechtslage
Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, welche das Einfrieren von Eierstockgewebe einschränkt.
Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, welche das Einfrieren von Eierstockgewebe einschränkt.
In Österreich ist das Einfrieren von Eierstockgewebe aus medizinischen Gründen erlaubt.
Kosten
Seit dem 1. Juli 2019 werden die Kosten für die Entnahme von Eierstockgewebe, die Kryokonservierung sowie die Lagerung während 5 bis 10 Jahren nach Diagnose von der Krankenkasse übernommen. Die Wiedereinpflanzung (Retransplantation) des Eierstockgewebes wird nicht von der Grundversicherung übernommen. Diese Kosten müssen in der Regel privat getragen werden
Seit Juli 2021 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Entnahme, Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe bei medizinischer Notwendigkeit. Die Wiedereinpflanzung (Retransplantation) von Eierstockgewebe wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese Kosten müssen privat getragen werden.
Die Kosten für die Entnahme und Kryokonservierung von Eierstockgewebe werden bei medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten für die Lagerung und die Retransplantation müssen selbst bezahlt werden.
Erfolgsraten
Die Technik gilt mittlerweile als etabliert. Die Schwangerschaftsrate pro Retransplantation liegt in internationalen Studien bei etwa 25–30 %, die Lebendgeburtrate bei 15–20 % je nach Alter bei der Entnahme und Einfriertechnik.